Seller-Bedingungen (B2B)
prokodo Marketplace
1. Anbieter, Geltungsbereich, Einbeziehung
1.1 Anbieter der Plattform ist: prokodo (Einzelunternehmen), Inhaber: Christian Salat (im Folgenden „prokodo“).
1.2 Diese Seller-Bedingungen („Seller Terms“) gelten für alle Nutzer, die als Seller Listings erstellen, Artefakte hochladen oder als Verified npm/OSS referenzieren und/oder digitale Inhalte über die Plattform anbieten.
1.3 B2B-only: Seller handeln ausschließlich als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB.
1.4 Geltungsbereich: Diese Seller Terms betreffen ausschließlich die Monetarisierungsfunktionen der Plattform (kostenpflichtige Listings, Auszahlungen, Stripe-Connect-Anbindung). Für kostenlose (OSS-)Listings gelten die allgemeinen AGB; eine Aktivierung der Seller-Monetarisierung ist dafür nicht erforderlich.
1.5 Diese Seller Terms werden auf der Plattform bereitgestellt und sind – soweit wirksam einbezogen – Vertragsbestandteil. Ergänzend gelten AGB, Verification Policy und Refund & Dispute Policy.
2. Rollenmodell, Verantwortlichkeit, Vertragsbeziehung
2.1 Standard ist das Drittanbieter-Modell: Der Produktvertrag kommt zwischen Kunde und Seller zustande, sofern im Listing/Checkout nicht „Sold by prokodo“ ausgewiesen ist.
2.2 Seller sind verantwortlich für: (a) Listing-Angaben, Dokumentation, Supportzusagen, Lizenzbedingungen/EULA; (b) Einhaltung von Rechten Dritter; (c) Rechtmäßigkeit und Sicherheit des Artefakts; (d) Pflege/Updates im zugesagten Umfang.
2.3 prokodo stellt die technische Plattforminfrastruktur bereit (Hosting/Distribution, Zahlungseinbindung, Verifikation/Release). prokodo kann Regeln zur Plattformintegrität (Security/Compliance) festlegen und durchsetzen.
3. Onboarding, Identität, Zahlungsdienstleister, Steuern
3.1 prokodo kann für Seller-Accounts zusätzliche Nachweise verlangen (z. B. KYC/AML über Zahlungsdienstleister). Ohne erfolgreichen Abschluss können Auszahlungen bis zur Erfüllung blockiert werden.
3.2 Seller sind allein verantwortlich für steuerliche Pflichten (USt, Reverse-Charge, Rechnungsstellung, Aufbewahrung). prokodo schuldet keine Steuer- oder Rechtsberatung.
3.3 prokodo kann Transaktionen bei Verdacht auf Betrug, Missbrauch, Sanktions-/Embargorisiken oder Chargeback-Risiken zurückhalten/prüfen.
4. Listing-Pflichten (Transparenz, Mindestinformationen)
4.1 Seller müssen Listings vollständig, korrekt und aktuell halten. Wesentliche Angaben dürfen nicht irreführend sein.
- Mindestangaben: Funktionsumfang, Systemvoraussetzungen (z. B. n8n-Version), Abhängigkeiten, Installations-/Konfigurationshinweise, bekannte Einschränkungen.
- Lizenz/Preismodell: Art der Lizenz (Einmal/Abo/Seat/Org), Umfang der Nutzungsrechte, Update-/Support-Umfang, ggf. Laufzeiten.
- Security/Privacy: erforderliche Berechtigungen, Netzwerkzugriffe, Secrets-Handling, ggf. Telemetrie (nur offengelegt).
5. Artefakte, Versionen, Hosting & Distribution
5.1 Seller können Artefakte als Hosted Artifact hochladen oder als Verified npm/OSS referenzieren (je nach Plattformfunktion).
5.2 prokodo kann Artefakt-Versionen einem Lifecycle unterwerfen und die Distribution an Status knüpfen (Release-Gating).
5.3 prokodo kann technische Limits definieren (Formate, Größen, Rate Limits, Storage-Policies).
6. Verifikation: Einwilligung, Mitwirkung, Re-Verification
6.1 Seller willigen ein, dass prokodo technische Prüfungen am Artefakt durchführt, einschließlich automatisierter Ausführung in isolierten Umgebungen (Sandbox/Runner) und Erhebung technischer Prüfergebnisse (Logs, Exit-Codes, Findings).
6.2 Seller verpflichten sich zur Mitwirkung, insbesondere zur Bereitstellung reproduzierbarer Installations-/Testhinweise und zur zeitnahen Behebung von Findings, soweit Seller einen Release anstreben.
6.3 prokodo kann Re-Verification verlangen, z. B. bei neuen Versionen, geänderten Abhängigkeiten, Policy-Änderungen, Sicherheitsmeldungen, Incidents oder Missbrauchsindikatoren.
7. Security- und Compliance-Mindeststandard
7.1 Seller garantieren, dass Artefakte keine schädlichen oder unzulässigen Funktionen enthalten (Malware, Backdoors, Credential-Stealer, versteckte Telemetrie, Umgehung von Sicherheitsmechanismen).
7.2 Secrets-Hygiene: Keine hard-coded Secrets/Keys/Tokens/Private Keys. Erforderliche Secrets müssen als user-provided secrets dokumentiert sein.
7.3 Werden personenbezogene Daten verarbeitet, müssen Seller die hierfür wesentlichen Informationen im Listing dokumentieren (Zweck, Kategorien, besondere Konfigurationen), soweit sie dafür verantwortlich sind.
8. Rechte, Lizenzen, Freistellung
8.1 Seller sichern zu, sämtliche erforderlichen Rechte am Artefakt zu besitzen, um es über die Plattform anzubieten, zu hosten, zu verifizieren und zu distribuieren.
8.2 Seller räumen prokodo die nicht-exklusiven, weltweiten, für den Plattformbetrieb erforderlichen Rechte ein, um Listings darzustellen, Artefakte zu hosten/zu verifizieren/zu distribuieren und Metadaten technisch zu verarbeiten (z. B. Suchindex).
8.3 Seller stellen prokodo von Ansprüchen Dritter frei, die aus Rechtsverletzungen oder rechtswidrigen Inhalten des Sellers resultieren, soweit Seller dies zu vertreten hat (inkl. angemessener Rechtsverteidigungskosten).
9. Support- und Reaktionsstandards (Best Practice)
9.1 Sofern im Listing Support zugesagt wird, ist Seller primärer Ansprechpartner.
- Zielwert Erstreaktion: innerhalb von 2 Werktagen.
- Security-relevante Meldungen: unverzügliche Prüfung und priorisierte Bearbeitung; prokodo kann bei akuter Gefahr sofort sperren/delisten.
10. Maßnahmen, Takedown, Delisting, Sperre
10.1 prokodo kann Listings/Versionen vorläufig deaktivieren oder delisten, wenn Findings auf Sicherheitsrisiken hindeuten, Policy-Verstöße vorliegen, Rechtsverletzungen behauptet werden (Notice-and-Takedown) oder Betrugs-/Missbrauchsindikatoren bestehen.
10.2 prokodo bemüht sich um Stellungnahmemöglichkeit, soweit mit Sicherheits- und Rechtslage vereinbar. Bei akuter Gefahr kann prokodo sofort handeln.
10.3 Wiederholte oder schwere Verstöße können zur dauerhaften Sperre führen.
11. Auszahlungen, Einbehalte, Chargebacks
11.1 Auszahlungen erfolgen nach den jeweils ausgewiesenen Abrechnungszyklen und abhängig vom Zahlungsdienstleister.
11.2 prokodo kann Auszahlungen angemessen einbehalten, solange Chargebacks/Rücklastschriften offen sind, Betrugsverdacht besteht, rechtliche Prüfungen laufen oder ein Security-Incident die Transaktion betrifft.
11.3 Einbehalte sind aufzulösen, sobald der Grund entfällt und keine gesetzlichen/vertraglichen Hinderungsgründe bestehen.
12. Haftung (Seller ↔ prokodo)
12.1 Die Haftung von prokodo gegenüber Sellern richtet sich nach den AGB (Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt; einfache Fahrlässigkeit bei Kardinalpflichten begrenzt).
12.2 Seller haften gegenüber prokodo insbesondere für Schäden/Kosten aus Rechteverletzungen, Policy-Verstößen, Malware/Backdoors/Secrets-Leaks, soweit zu vertreten.
13. Laufzeit, Kündigung
13.1 Seller können ihren Account jederzeit beenden. Nachlaufende Pflichten (Freistellung, Abrechnung, Aufbewahrung) bleiben bestehen.
13.2 prokodo kann aus wichtigem Grund sperren/kündigen, insbesondere bei erheblichen Policy-Verstößen oder Sicherheitsrisiken.
